Vergütung

Behandlungskosten

Die Behandlungskosten betragen - wie im Patientenvertrag vereinbart - für circa 40 Minuten 80 Euro und sind am Tag der Behandlung in Bar oder mit Karte zu entrichten. Sie bekommen eine detaillierte Heilpraktikerrechnung, deren Einzelbeträge an die Sätze der Beihilfestellen angelehnt sind und bisher von den privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen für Heilpraktikerbehandlung getragen wurden.

Überweisung vom Arzt

Kassenpatienten mit Überweisung vom Arzt bekommen ebenfalls eine Heilpraktikerrechnung. Ich gebe Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse. Da nicht alle Kassen Osteopathie bezuschussen und auch unterschiedliche Kriterien verlangen, ist es möglich dass manche Kassen den Behandlungskostenanteil nicht erstatten. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Behandlungstermin, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, das ich mich nicht für Sie um ihre Erstattung bei der Krankenkasse kümmern kann. Die im Patientenvertrag vorgesehenen Behandlungskosten betragen 80 Euro. Es besteht auch die Möglichkeit der Kartenzahlung.

Praxis Neuss, Kantstraße 20, 41464 Neuss

Termine nach Vereinbarung

Patientenvertrag